Förderung von Frauenhäusern
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Frauenhaus betreiben, das von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bietet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Frauenhaus muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Sie müssen ein Frauenhaus betreiben, das mindestens 8 Frauen mit ihren Kindern Aufnahme bietet. In dem Frauenhaus, für das Sie eine Förderung beantragen, müssen mindestens 2 Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium, davon eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine weitere Mitarbeiterin tätig sein. Die Gesamtarbeitszeit der Fachkräfte muss zwischen dem Vierfachen und dem Fünffachen der geltenden tariflichen monatlichen Arbeitszeit liegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.