Fördermelder

Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen (Richtlinie Gesundheitsregionen)

Land

Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Strukturen der Gesundheitsregionen in Niedersachsen gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind als Erstempfängerinnen und Erstempfänger die Landkreise und kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen (oder Kooperationen von diesen). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sollten Sie strukturelle Maßnahmen planen, müssen Sie ein Konzept zum dauerhaften Auf- oder Ausbau einer Gesundheitsregion vorlegen beziehungsweise ein bestehendes Konzept fortschreiben. Bei der Entwicklung und Umsetzung regional wirkender Versorgungsprojekte müssen Sie die Zielsetzung und die erwarteten Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen darlegen. Für die Förderung neuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte muss es sich um ein neues Projekt in der jeweiligen Region handeln, müssen Sie die für die Umsetzung der Maßnahme nötigen Schritte in einem Konzept darzulegen; das Konzept muss die Zielsetzungen und die erwarteten Auswirkungen auf das überregionale Versorgungsgeschehen, den Innovationsgrad für die beteiligten Gesundheitsregionen, den Modellcharakter sowie den Nachhaltigkeitsansatz aufzeigen, muss die Zustimmung des ?Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen? vorliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.