Fördermelder

Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen

Land

Saarland · LandesförderungExistenzgruendung FestigungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Hochschule Gründungsvorhaben aus Ihrer Einrichtung heraus unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind saarländische Hochschulen beziehungsweise Technologietransferstellen mit Sitz im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Gründungsintensität leisten. Zielgruppe der Förderung sind Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und der außeruniversitären Forschungsinstitute im Saarland, hochschulnahe Gründungswillige und Gründerinnen und Gründer beziehungsweise junge Unternehmen im Saarland, für deren Gründungidee die Nähe zu den Hochschulen und Forschungsinstitutionen vorteilhaft oder förderlich ist. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor dem 1.1.2014 begonnen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.