Fördermelder

Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich der Absatz ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte steigern lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Zusammenschlüsse von Erzeugern land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte, Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln, sowie Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums zur Förderung von Öko-Modellregionen in NRW gefördert werden. Unternehmen müssen die Voraussetzungen der KMU -Definition der EU erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen Ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen. Ausgenommen davon sind Messen und Ausstellungen und Werbemaßnahmen. Ihr Vorhaben muss von öffentlichem Interesse sein und die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern. Bei Messen und Ausstellungen werden Gemeinschaftsstände mit mindestens drei Unternehmen gefördert. Sie dürfen bei der Erstellung von Veröffentlichungen und der Durchführung von Werbemaßnahmen keine bestimmten Unternehmen, Marken oder Herkünfte nennen. Beachten Sie bitte außerdem die für die einzelnen Vorhaben geltenden besonderen Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.