Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Zielgruppe für die Nutzung der Inkubatoren sind Studierende an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Einrichtung beziehungsweise ergänzende Einrichtung der Inkubatoren unter Beteiligung Ihrer Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten im Hinblick auf die Transfer-, Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche begründen. Die Einrichtung und Nutzung der Inkubatoren muss eindeutig von gegebenenfalls bereits bestehenden anderen gründungsbezogenen Aktivitäten Ihrer Hochschule abgegrenzt sein; Sie erhalten die Förderung nur für Maßnahmen und Aktivitäten, die neben Ihrem bereits vorhandenen Lehrangebot im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags durchgeführt werden. Die Inkubatoren müssen den Teilnehmenden kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen mit den Teilnehmenden Nutzungsvereinbarungen abschließen. Während der Laufzeit des Vorhabens müssen Sie die fachbezogene Betreuung durch die Hochschule gewährleisten. Sie müssen eine Begleitung der Teilnehmenden durch Ihre Hochschulgründernetzwerke oder die Existenzgründungsbeauftragten sicherstellen und dokumentieren. Sie müssen die Zweckbindungsfrist für Wirtschaftsgüter von 5 Jahren nach deren Anschaffung beachten. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal 36 Monate.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.