Fördermelder

Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungForschung Innovation ThemenspezifischZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme unter anderem wissenschaftliche und technische Einrichtungen, Zusammenschlüsse von Fischerinnen und Fischern, der Erwerbs- und Freizeitfischerei oder von anerkannten Erzeugerorganisationen, öffentliche Einrichtungen, Fischereiunternehmen, Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen sowie andere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannten Stellen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen. Sie müssen die Bindungsfrist von 5 Jahren für erworbene und hergestellte Gegenstände einhalten. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Nicht gefördert werden bei Investitionsvorhaben kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer in der Regel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen, Anschaffung und der Einbau von gebrauchten Wirtschaftsgütern, Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.