Förderung von Integrationsprojekten
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt sollte die individuellen Problemlagen von Arbeitslosen berücksichtigen. Das umfasst folgende Themen: arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung, Motivation und Orientierung, Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien, Bildung und Qualifizierung, Selbstaktivierung durch praktische gesellschaftliche Teilhabe vor Ort sowie Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projekts geeignet sein, ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats für Ihr regionales Projekt vorlegen. Ihre Maßnahme muss einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erwarten lassen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.