Fördermelder

Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte ? RL IGEK)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erarbeiten das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) unter aktiver Bürgerbeteiligung und berücksichtigen diese Punkte: gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktive und lebendige Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, demografische Entwicklung sowie Möglichkeiten zur Digitalisierung und Datennutzung. Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, müssen Sie die inhaltliche Notwendigkeit der Fortschreibung schriftlich begründen. Bei der Erarbeitung des integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts müssen Sie den Leitfaden für Kommunen ?Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzepte (IGEK) in Sachsen-Anhalt? beachten. Sie bekommen keine Förderung für Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und für Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.