Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungHandelZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet oder vermarktet, Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Erzeugern, die als Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt worden sind, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen. Ihre Maßnahme müssen Sie in Schleswig-Holstein umsetzen. Außerdem müssen Sie einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens sowie das Vorhandensein normaler Absatzmöglichkeiten erbringen. Im Bereich Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie bei Aufwendungen für Ölmühlen können Sie die Förderung nur als Klein- oder Kleinstunternehmen erhalten. Sie müssen die verbesserte Ressourcennutzung in geeigneter Weise darstellen. Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.