Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien ? InfraRiLi)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe, die Betreiber von Schienenwegen im Sinne des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Bewilligung der Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben. Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundesbescheids.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.