Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs neu bauen oder ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform. Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Anlagen müssen diskriminierungsfrei allen Nutzenden zugänglich sein. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch privates Kapital darf nicht gegeben sein. Die Umschlaganlage muss an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sein und sich im Eigentum des Antragsstellenden befinden. Der Wettbewerb darf durch die Förderung nicht verzerrt werden. Der mittels Kapitalwertmethode und unter Berücksichtigung eines Kalkulationszinssatzes errechnete Kapitalwert muss ohne Förderung negativ sein und mit Förderung null betragen. Die durchschnittlichen Umschlagkosten pro Ladeeinheit dürfen in Folge der Förderung um höchstens EUR 33,00, bei seehafennahen Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs um höchstens EUR 15,00 sinken.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.