Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie zusätzliche Kräfte im nichtpädagogischen Bereich in Ihrer Kindertagesstätte beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen. Sie leiten die Fördermittel an Träger von Kindertageseinrichtungen weiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Hilfskräfte können vor allem bei folgenden Tätigkeiten eingesetzt werden: Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion) Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen, Materialbeschaffung, Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen, Unterstützung auf dem Außengelände und einfache Bürotätigkeiten. Sie als Träger der geförderten Kindertageseinrichtung müssen für das neu eingesetzte Personal beziehungsweise das vorhandene Personal, das bereits gefördert worden ist, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.