Förderung von Kleinprojekten
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen zum Beispiel Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Laufzeit Ihres Projekts soll 6 oder 12 Monate betragen. Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung Ihres Projekts geeignet sein. Vor Antragstellung benötigen Sie ein positives Votum des für Sie zuständigen Regionalbeirats sowie eine kommunale Stellungnahme der für Sie zuständigen Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (stellen Sie als Gebietskörperschaft den Antrag, benötigen Sie eine Stellungsnahme der übergeordneten Gebietskörperschaft). An Ihrem Projekt müssen mindestens 10 Personen aus der Zielgruppe (Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind) teilnehmen und geplante Projektaktivitäten müssen mindestens einen Umfang von 50 Projektstunden bei sechsmonatigen Projekten und 100 Projektstunden (jeweils à 60 Minuten) bei zwölfmonatigen Projekten haben. Sie müssen Ihr Projekt teilnehmer- und zielgruppenübergreifend offen gestalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.