Fördermelder

Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie ?Klimaschutz und Energieeffizienz?)

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind für Investitionen und die Errichtung von Wärmenetzen juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger öffentlicher Gebäude, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag in das Handelsregister oder in die Handwerksordnung, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen, wenn der Investitionsort in Niedersachsen liegt, und für Klimaschutz-Projekte insbesondere Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie kommunale Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Mobile Anlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie überwiegend in Niedersachsen einsetzen. Bei interregionalen, grenzüberschreitenden oder transnationalen Klimaschutz-Netzwerkeprojekten mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Mitgliedsstaaten, auch außerhalb der Europäischen Union, und/oder anderen deutschen Ländern muss die Kooperation auch im Interesse des Landes Niedersachsen liegen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die erwartete Einsparung an Energie je EUR der Investition und die Einsparung an CO2 -Äquivalenten nachweisen. Sie müssen Ihrem Antrag eine Prognose einer Energieeffizienzexpertin oder eines Energieeffizienzexperten (autorisiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beifügen, die die erzielte jährliche Einsparung an Tonnen CO2 -Äquivalenten und die eingesparte Energie je EUR der Investition ausweist. An Klimaschutz-Netzwerkeprojekten sollen zwischen 7 und 15 Betriebe (normalerweise mehrheitlich KMU ) teilnehmen. Sie müssen neben einzelbetrieblichen auch ein gemeinsames CO2 -Minderungsziel für das Netzwerk und ein gemeinsames Energieeffizienzziel für den Projektzeitraum vereinbaren. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen. Beachten Sie, dass Vorhaben an Sakralbauten und Neubauten nicht gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.