Fördermelder

Förderung von Küstenschutzmaßnahmen

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Zweckverband Küstenschutzmaßnahmen plant und zum Beispiel Sperrwerke oder Buhnen errichten oder andere Vorhaben umsetzen möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Zweckbindungsfristen beachten. Bei der Umsetzung und Planung der Maßnahmen müssen Sie die Vorgaben des Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein einschließlich der dort enthaltenen Aussagen zur Klimaanpassung berücksichtigen. Ihre Maßnahmen müssen im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sein und einer Verbesserung des Küstenschutzes vor dem Hintergrund eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels dienen. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bau von Verwaltungsgebäuden, die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten, die Unterhaltung von Küstenschutzanlagen, der Bau von Schöpfwerken sowie von Be- und Entwässerungsanlagen als Einzelmaßnahme, gewässerkundliche Daueraufgaben, institutionelle Förderungen, Maßnahmen, die über den für den Küstenschutz unabwendbaren Umfang hinausgehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.