Fördermelder

Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Land

Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Aufgabenträger des ÖPNV Unterstützung bei der Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Buslinien, für die Sie die Förderung erhalten, müssen folgenden Zielen dienen: Anbindung von Mittelzentren ohne eigene SPNV-Station an Oberzentren oder an SPNV-Stationen, räumlicher und zeitlicher Lückenschluss im SPNV-Netz oder Anbindung von Orten mit besonderem Verkehrsaufkommen an Oberzentren oder an SPNV-Stationen. Die von Ihnen eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Die der Förderung zugrundeliegende Betriebsleistung muss in Niedersachsen erbracht werden. Mit den vorhandenen Verkehrsleistungen kann der Verkehr nicht befriedigend bedient werden. Sie müssen die der Förderung zugrundeliegenden Betriebsleistungen auf der betreffenden Verbindung für mindestens 3 Jahre bestellen. Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen. Sie müssen die in den ?Anforderungen an eine landesbedeutsame Buslinie und technische Regelungen? genannten Bedien- und Qualitätsstandards (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.