Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen
Land
Hessen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landschaftspflegeverband auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP) Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind normalerweise Landschaftspflegeverbände (LPV) im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen jährlich ein Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufstellen und dieses erfüllen. Sie müssen das Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) muss mit den zuständigen Dienststellen sowie gegebenenfalls im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erarbeiten und mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmen. Ihr räumlicher Wirkungskreis muss sich auf das gesamte Gebiet eines hessischen Flächenlandkreises erstrecken. Pro Flächenlandkreis darf nur ein Landschaftspflegeverband gefördert werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben einschließlich der Unterhaltung der von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesenen Naturschutzgebiete sowie sonstige Maßnahmen, für die eine Verpflichtung Dritter besteht.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.