Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie für Ihren Neubau oder für die Erweiterung oder Aufstockung Ihres Gebäudes Bauelemente aus Holz oder aus anderen nachwachsenden Rohstoffen verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn es sich um ein Gebäude für Zwecke einer kommunalen Gebietskörperschaft handelt, muss Ihr Neubau über eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen, die Erweiterung und Aufstockung zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern führen. Wenn es sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude in Holzbauweise handelt, muss Ihr Neubau den Gebäudeklassen 3, 4 und 5 gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen sowie über mindestens 3 Wohneinheiten und eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen, die Erweiterung zu mindestens 3 Wohneinheiten und zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern führen, sodass ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 gemäß BayBO entsteht oder erweitert wird, oder die Aufstockung um mindestens 2 Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern geplant werden. Die Wohnfläche einer Wohneinheit muss mindestens 35 Quadratmeter betragen. Die Wohneinheiten müssen für das dauerhafte Wohnen geeignet sein und allgemein üblichen Wohnverhältnissen entsprechen. Ihr Vorhaben muss die vorgeschriebenen konstruktiven Anforderungen an die Holzbauweise erfüllen. Sie müssen die verbaute Menge der Kohlenstoff speichernden Baustoffe und die damit verbundene Speichermenge über das Berechnungstool ? CO2 -Tool? nachweisen. Darüber hinaus müssen die von Ihnen verwendeten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen: Die Baustoffe entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, besitzen Marktreife und sind für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet, Sie setzen nachweislich Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion beziehungsweise Bewirtschaftung ein. Als Materialien dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklassen mit dem Nachweis E1 oder F0 verwendet werden. Bitte beachten Sie: Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Eingang des (Schluss-)Verwendungsnachweises. Von der Förderung ausgeschlossen sind unterirdische Gebäude(-teile) beziehungsweise Bauten wie zum Beispiel Keller, Carports und Nebengebäude aller Art.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.