Fördermelder

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Land

Bremen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als Paar in eine Kinderwunschbehandlung begeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz im Land Bremen haben. Eine Person in Ihrer Partnerschaft muss über weibliche Geschlechtsorgane verfügen. Ihre Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung im Land Bremen erfolgen. Die Voraussetzungen des § 27a SGB IV (Sozialgesetzbuch IV ? Leistungen der Krankenkassen bei künstlicher Befruchtung) müssen erfüllt sein. Als die das Kind austragende Person müssen Sie zwischen 25 und 40 Jahre, als die das Kind nicht austragende Person zwischen 25 und 50 Jahre alt sein. Sie müssen eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit vorlegen. Für die Behandlung darf nur Ihre eigene Eizelle verwendet werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.