Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen
Land
Hessen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihre Schule bauliche Maßnahmen plant, mit denen die negativen Folgen des Lärms am Verkehrsflughafen Frankfurt Main reduziert und Lernbedingungen verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger sowie sonstige Schulträger für die jeweiligen Schulen in sonstiger Trägerschaft (Ersatzschulen). Die Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot muss zum Stichtag 30.11.2014 in der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs gelegen sein. Als Antragsteller müssen Sie in der Anlage zu dieser Richtlinie aufgeführt sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.