Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts, private Betreiberin oder privater Betreiber von Wasserkraftanlagen oder als Teilnehmergemeinschaft von Flurbereinigungsverfahren strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern im Saarland oder die ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Institutionen, die entsprechende öffentliche Aufgaben wahrnehmen, private Betreiberinnen und Betreiber von Wasserkraftanlagen, Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren sowie Vereine, die von ihnen genutzte stehende Gewässer unterhalten und instand setzen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben verfolgt in hohem Maße wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen oder dient der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach § 82 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung liegt die erforderliche rechtliche Zulassung für die Maßnahmen vor. Bei künstlich stehenden Gewässern wird Ihre gleichartige Teilmaßnahme erst nach 5 Jahren erneut gefördert, im Hauptschluss muss mit Ihrer Maßnahme die Verlegung in den Nebenschluss und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische verbunden sein. Sie führen das Vorhaben im Saarland durch.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.