Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Lebensqualität in bevölkerungsarmen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden und kommunale Zweckverbände, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie öffentliche Unternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben, mit geringer Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.