Fördermelder

Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Freiwilligenagentur einrichten oder als bestehende Agentur Projekte im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Freiwilligenagentur müssen Sie unter anderem folgende Leistungen erbringen: Information, Beratung und Vermittlung von Menschen jeglichen Alters und Geschlechts und jeglicher Herkunft, Beratung und Ansprache von Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten oder arbeiten wollen, Organisation und/oder Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für freiwillig Engagierte. Sie müssen wöchentliche Öffnungszeiten von mindestens 5 Stunden (es genügt nicht, wenn Sie nur digital oder telefonisch erreichbar sind) und einen barrierefreien Zugang zu den Beratungsstellen und sonstigen Räumen Ihrer Agentur sowie zu sämtlichen Angeboten außerhalb dieser Räume gewährleisten. Sie müssen in einem breit aufgestellten örtlichen Netzwerk aus Vereinen, Verbänden, Kommunen, weiteren Institutionen und Unternehmen, in dem auch gemeinsame Vorhaben durchgeführt werden, eine aktive Rolle wahrnehmen. Bei Förderung der LAGFA und der Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. müssen bestimmte Kriterien, darunter das Betreiben einer Geschäftsstelle und die Teilnahme an Gremien, erfüllt sein. Im Fall der Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und Engagementlotsinnen und Engagementlotsen müssen diese durch die Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. nach einem mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmten Lehrplan qualifiziert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.