Fördermelder

Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg ( VwV FSJ)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger nach Paragraf 10 Absatz 1 Jugendfreiwilligendienstgesetz, die Mitglied im Landesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr Baden-Württemberg sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie besetzen dauerhaft mindestens 20 FSJ-Plätze und bilden eine zentrale Stelle für die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung, die von anderen Fachbereichen personell getrennt ist. Die jeweiligen Zuständigkeiten von Ihnen als Träger und der Einsatzstelle sind klar zu definieren und voneinander abzugrenzen. Dazu müssen Sie sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Mindestqualitätsstandards des zuständigen Ministeriums eingehalten werden, die Maßnahme im Grundsatz für alle jungen Menschen offen ist, die Mindestbeträge für Taschengeld geleistet werden. Die Gesamtfinanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres ist sicherzustellen, wobei Ihr notwendiger Eigenanteil aus Mitteln der jeweiligen Einsatzstellen der Freiwilligen aufgebracht werden kann.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.