Fördermelder

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, die Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU ) und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Maßnahmen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei Ihrer Maßnahme um ein abgegrenztes Projekt mit eigenem Verkehrswert handelt. Wenn für Ihre Maßnahme fachrechtliche Zulassungen erforderlich sind, müssen diese vor der Bewilligung vorliegen. Sie dürfen mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen, bevor der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Die Zweckbindungsfrist beträgt grundsätzlich 15 Jahre, für bestimmte Maßnahmen gelten gesonderte Fristen. Beachten Sie bitte darüber hinaus die für die einzelnen Fördermaßnahmen geltenden besonderen Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.