Fördermelder

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz ? Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Elektrobusse, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen in Hessen im ÖPNV eingesetzt werden; wenn die Landesgrenze überschritten wird, muss die zeitliche und räumliche Nutzung in Hessen überwiegen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 8 Jahren für die geförderten Busse und die geförderte Infrastruktur beachten. Die Gesamtausgaben Ihrer Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen. Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zur ?Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz?. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck (zum Beispiel Werkstatt-, Transport- oder Unterstützungsfahrzeuge), Ausgaben fur Innenausstattung oder Reparaturen (zum Beispiel Überholung von Sitzen) und die Nachrüstung von konventionellen Fahrzeugen auf E-Antrieb.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.