Fördermelder

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen bewältigt und positive Effekte für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz erzielt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin/Eigentümer oder Besitzerin/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz sowie andere Genossenschaft mit Staatswaldanteilen über 25 Prozent, wenn die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen. Die begünstigten Flächen müssen sich in Ihrem Eigentum befinden. Bei Pacht und Miete müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen. Ihr Vorhaben darf nicht als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in folgender Hinsicht erforderlich sein: bei Eingriffen in Natur oder Landschaft oder im Rahmen des Ökokontos im Sinn der naturschutzrechtlichen Regelungen oder als Nebenbestimmung einer Waldumwandlungsgenehmigung beziehungsweise in einem förmlichen Verwaltungsverfahren mit Konzentrationswirkung. Maßnahmen zur Waldbrandprävention müssen Sie unter Berücksichtigung des Waldbrandkonzepts NRW in einem Gebiet umsetzen, in dem ein mittleres bis hohes Waldbrandrisiko besteht. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie eine entsprechende Stellungnahme durch die Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr und gegebenenfalls der zuständigen Brandschutzdienststelle vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen dieser Körperschaften befindet.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.