Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen fachlich und organisatorisch geeignet sein, das Projekt durchzuführen. Sie müssen ein positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe ?Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz? vorlegen (gilt nicht für Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes). Im Fall von Beratungsangeboten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss eine Auswahl durch die Interministerielle Arbeitsgruppe ?Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz? auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens getroffen worden sein. Wollen Sie ein Mikroprojekt durchführen, müssen an der Projektumsetzung mindestens 5 Personen (Akteurinnen und Akteure oder Teilnehmende) mit einem Zeitumfang von jeweils mindestens 4 Stunden je Akteurin und Akteur oder Teilnehmenden beteiligt sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.