Fördermelder

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland

Bund

Bundesweit · BundesweitDigitalisierungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der Digitalisierung von Einrichtungen im ÖGD--Öffentlicher Gesundheitsdienst in kommunaler und Landesträgerschaft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören. Dazu zählen: kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter, interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften, Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD--Öffentliche Gesundheitsdiensts wahrnehmen. Weitere Voraussetzungen: Für Ihr Modellprojekt muss eine Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Beginn des Projekts vorliegen. Sie steigern die digitale Reife im Rahmen des Modellprojekts. Sie starten Ihr Projekt fristgerecht. Sie besitzen die Bereitschaft sich an einem inhaltlichen Austausch zu beteiligen, beispielsweise über die Plattform AGORA, und informieren zu vorgegebenen Stichtagen über Ihren digitalen Reifegrad. Ihre informationstechnischen Systeme sind interoperabel, sodass Anwendungsfälle bzw. Prozesse systemübergreifend und durchgehend digital unterstützt werden können. Den Erfordernissen der Informationssicherheit und des Datenschutzes tragen Sie nach dem Stand der Technik Rechnung. Sie berücksichtigen existierende Richtlinien und Verordnungen zur Barrierefreiheit. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Von der Förderung ausgeschlossen sind IT -Dienstleister des Bundes, der Länder oder der Kommunen, weitere Unternehmen oder Dritte, die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.