Fördermelder

Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema ?Trauma und Hochbelastung? für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Vereine, Bildungsinstitute und Bildungseinrichtungen mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Personal, das die Maßnahmen zur Traumapädagogik vor Ort durchführt, muss über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Dazu gehören beispielsweise Kinderschutzfachkräfte und/oder Traumapädagogik und/oder Fachberatung zu Kinderschutzthemen und/oder Traumafachberatung. Sie müssen über eine Anbindung zu Fachstrukturen der einzelnen Träger in den Regionen Schleswig-Holsteins sowie zum Thema Trauma verfügen. Sie müssen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung sowie Durchführung von Fortbildungen und Supervisionen vorweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.