Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)
Bund
Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich als Hochschule an europäischen Forschungsprojekten beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaft sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Das Vorhaben darf nicht wirtschaftlich sein. Pro Hochschule sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte erlaubt. Sie müssen notwendige Daten zur Verfügung stellen und Fortschritte veröffentlichen. Sie müssen Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2027 abschließen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.