Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Land
Bremen · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um städtebauliche Missstände und Mängel zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude. Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs aufweisen. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Hülle Ihres Gebäudes müssen mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand erfüllen. Wenn Sie die Modernisierungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahme durchgeführt haben, soll die Restnutzungsdauer normalerweise mindestens 30 Jahre betragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.