Fördermelder

Förderung von Naturparks

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Träger oder Mitglied eines Naturparks Maßnahmen zur Verbesserung des Parks umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele des Naturparks in einem Naturparkeinrichtungsplan (Naturparkplan) darstellen. Diesen Naturparkplan müssen Sie mit den betroffenen Gemeinden, der unteren und der obersten Naturschutzbehörde abstimmen. Sie müssen die Nutzung, die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung der Anlagen und Einrichtungen gesichert haben. Ihre Maßnahmen müssen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einklang stehen und Sie dürfen damit keine gewerblichen Zwecke verfolgen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.