Förderung von Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV)
Land
Hessen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind regionale Vereinigungen und überregionale Dachorganisationen, die der Koordination, Information und Förderung von Trägerschaften der überbetrieblichen Maschinenhaltung in grundsätzlichen, organisatorischen und technischen Fragen dienen und die eine hauptamtliche Geschäftsstelle unterhalten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die hauptamtliche Geschäftsführung Ihrer Organisation muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen. Sie legen einen Geschäftsbericht für das zurückliegende Jahr sowie einen Haushaltsplan für das Jahr vor, für das die Förderung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass pro Landkreis nur eine regionale Vereinigung gefördert werden kann. Als regionale Vereinigung müssen Sie vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) anerkannt sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.