Fördermelder

Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte zur Verhinderung von Kriminalität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in der Kriminalitätsvorbeugung arbeiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wenn es um die Förderung eines kommunalen Präventionsrates geht, müssen vor allem die folgenden Mindeststandards erfüllt werden: festes Gremium aus Mitgliedern staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen, das mindestens 2 Tagungen jährlich durchführt und eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner zur Koordination sowie zur Bewirtschaftung der finanziellen Mittel hat, gesondertes Konto, ausschließliche Verwendung der finanziellen Mittel für die Kriminalprävention. Führen Sie ein Projekt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder zum Thema ?Sport statt Gewalt? durch, müssen Sie die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.