Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft oder mit Zentralasien beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind in den Modulen 1 bis 8 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern, in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch. Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung). Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.