Fördermelder

Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen (Richtlinien Digital And Creative Economy)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen voranbringen wollen oder innovative digitale Produkte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) aller Branchen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Antragstellerin oder Antragsteller im Förderbereich ?Cross Innovation? ist eine am Netzwerk beteiligte Selbstständige oder ein am Netzwerk beteilgter Selbstständiger oder ein beteiligtes kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Planen Sie produktive Investitionen, müssen Sie plausibel erklären, dass Sie die Betriebs- und Instandhaltungskosten während des Zweckbindungszeitraumes abdecken. Ein Netzwerk im Förderbereich ?Cross Innovation? soll normalerweise 5 Unternehmen nicht unterschreiten, es muss mindestens zur Hälfte aus kleinen und mittleren Unternehmen der Kreativwirtschaft oder des kreativen Handwerks bestehen. Sie müssen Ihr Projekt jeweils bezogen auf einen konkreten Förderschwerpunkt beantragen, eine Kombination von Förderschwerpunkten innerhalb der Projekte ist nicht zugelassen. Die Gesamtkosten Ihres Projekts dürfen nicht mehr als EUR 200.000 betragen. Von der Förderung ausgeschlossen ist unter anderem der Kauf von Hard- und Software.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.