Förderung von Projekten zum Thema ?Interaktive und Gamification -basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter?
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie zu Anwendungen und interaktiven Technologien zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Ihr Vorhaben übertrifft den Stand von Wissenschaft und Technik deutlich und ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet. Sie beteiligen an Ihrem Vorhaben in Modul 1 mindestens ein Start-up oder ein KMU sowie eine Antragstellerin oder einen Antragsteller aus der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern. Sie besitzen die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden und dem Begleitprojekt. Sie berücksichtigen angemessen alle relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.