Förderung von Projekten zum Thema ?Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine? ( Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum )
Bund
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Worum es geht
Möchten Sie ein Forschungsprojekt mit Partnern in der Ukraine umsetzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben in Bereichen wie Energie oder Gesundheit mit bis zu 200.000 EUR .
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen: Sie bilden ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum -Ausschreibung beteiligten Ländern. Mindestens einer Ihrer Partner hat seinen Sitz in der Ukraine. Sie benennen einen Projektkoordinator für das Gesamtkonsortium, der den Antrag zentral einreicht. Sie schließen mit allen Verbundpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab. Für diese Vereinbarung nutzen Sie zwingend den Vordruck Nr. 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Sie weisen nach, dass die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau oder der Türkei genutzt werden. Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn es sich um ein rein nationales Projekt ohne ukrainische Beteiligung handelt. Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten Energie, Cybersicherheit, Gesundheit sowie Geistes- und Sozialwissenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem wird die übliche Grundausstattung Ihrer Einrichtung nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.