Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen ? Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Land
Hessen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine neue Immobilie kaufen oder bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind als Privatperson antragsberechtigt, wenn Ihr Gesamteinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt: Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr, Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr, Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397. Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnung ist rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen. Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen. Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einsetzen. Gemeinschaftliche Wohnprojekte müssen sich rechtlich konstituiert haben, es muss eine abgeschlossene Planung vorliegen und ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen. Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern. Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar, Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.