Fördermelder

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum ? Behindertengerechter Umbau

Land

Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Baumaßnahme muss den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen. Ihrem Haushalt, der in der zu fördernden Wohnung wohnt, muss ein Mensch mit Behinderung angehören. Das ist eine Person, die einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr beziehungsweise eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist. Dies müssen Sie normalerweise durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegradnachweis belegen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sichern. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude (ausgenommen der Einbau eines Aufzugs) und Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.