Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Ihren Selbsthilfe-Kontaktstellen Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen Einzelpersonen über Selbsthilfegruppen informieren, in bestehende Gruppen vermitteln oder Einzelpersonen helfen, neue Selbsthilfegruppen aufzubauen, bestehende Selbsthilfegruppen beraten und die Vernetzung sowie den Erfahrungsaustausch vor allem kleiner und wenig formalisierter Selbsthilfegruppen vermitteln und organisieren, mindestens 2 Personen beschäftigen, von denen mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit normalerweise Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Vollzeitstelle) und eine Sekretariatskraft (mindestens halbe Vollzeitstelle) ausschließlich die Arbeiten in der Kontaktstelle durchführen, über eigenständige, öffentlich zugängliche Räume verfügen, die als Selbsthilfe-Kontaktstellen gekennzeichnet sind, festgelegte Öffnungszeiten und einen eigenständigen Telefonanschluss haben, in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen mitarbeiten. Pro Kreis und kreisfreier Stadt kann nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle gefördert werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.