Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Land
Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Selbsthilfegruppe muss auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein, ständig mindestens 6 Mitglieder haben, bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen, einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen, in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten. Gruppen, die weniger als 8 Gruppentreffen im Jahr durchführen, können nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde gefördert werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.