Fördermelder

Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen. Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas ) und ein Integrationskonzept einreichen. Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein. Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.