Förderung von Start-ups und Scale-ups
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen Ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln möchten oder wenn Sie Projekte durchführen, die die Erfolgschancen von Start-ups und Scale-ups erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für das Start-up -Gründerstipendium natürliche Personen und Start-ups (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , im Fall von Projektförderungen juristische Personen, vor allem Start-up -Zentren und -Inkubatoren, Technologie- und Gründerzentren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für ein Start-up -Gründerstipendium bitte: Ihr Start-up muss innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltigen Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen und darf höchstens 5 Jahre alt sein. Sie müssen Ihren Sitz spätestens bis 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten. Wenn Sie eine Projektförderung beantragen, gilt: Es muss sich um ein Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups handeln, besonders um Mentoringprogramme für Stipendiatinnen oder Stipendiaten oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Beratung, Coaching , Workshops , Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern und Investorinnen und Investoren. Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchgeführen. Die von Ihnen unterstützten Start-ups müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln, sich in der Frühphase befinden und dürfen noch keine Marktreife erlangt haben. Unterstützte Scale-ups dürfen höchstens 10 Jahre alt sein, sie müssen bereits mit innovativen Geschäftsmodellen am Markt Umsätze erzielt und wachsende Mitarbeiterzahlen aufzuweisen haben; außerdem müssen im Unternehmen mindestens 10 Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt oder als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber tätig sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.