Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie künstlerische Vorhaben im Bereich der darstellenden Kunst umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie einen Antrag für eine Projekteinzelförderung stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits eine oder mehrere Produktionen der freien darstellenden Künste oder der Theaterpädagogik im Land Sachsen-Anhalt realisiert haben. Bei einer Basisförderung müssen Sie eine mindestens dreijährige künstlerische Arbeit im Land Sachsen-Anhalt nachweisen, ein eigenes künstlerisches Profil entwickelt und eine herausragende künstlerisch-kulturelle Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt erworben haben, belegen, dass Sie überregional oder national tätig sind oder wie Sie in Zukunft tätig werden wollen und außerdem zeitgemäße Produktions- und Vermittlungsangebote erfolgreich anwenden. im Bewilligungszeitraum mindestens 1 neue Produktion pro Jahr im Land Sachsen-Anhalt realisieren. Amateurtheater erhalten keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.