Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV )
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrer Kommune ÖPNV -Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen neu bauen oder ausbauen wollen, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind niedersächsische Kommunen und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie für Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV), zu Stadtbahnlinien und zu bedeutsamen Buslinien auch juristische Personen des Privatrechts im Mehrheitseigentum von Kommunen, wenn sie für diese Aufgaben im ÖPNV wahrnehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss für den ÖPNV eingesetzt werden, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans in Einklang stehen, mit städtebaulichen Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, abgestimmt sein, bau- und verkehrstechnisch einwandfrei nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, die Barrierefreiheit berücksichtigen oder Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beinhalten (vor allem beim Bau- und Ausbau von Omnibusbahnhöfen und Haltestellen). Sie müssen bei der Planung Ihres Vorhabens die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte oder entsprechende Verbände anhören. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren (für Ladestationen von 5 Jahren).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.