Fördermelder

Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Unternehmen sind alle eigenständigen Einheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Bei Anwendung der De-minimis-Verordnung werden keine Unternehmen gefördert, die in der Fischerei oder der Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben müssen Sie in Hamburg durchführen. Die Maßnahmen müssen zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen. Ihre geförderte Anlage muss eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einhalten und in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden. Sie dürfen Ihr Vorhaben nicht beginnen, bevor die Förderung bewilligt wurde.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.