Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer individuelle Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen oder eine innovative Unternehmensgründung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen, sowie bei Beantragung eines Gründerstipendiums auch kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre angestrebte Unternehmensgründung soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen und Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensgründung oder -nachfolge müssen durch einen Businessplan nachgewiesen und durch eine fachkundige Stelle befürwortet werden. Die Gründung Ihres Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen. Coachingleistungen müssen durch Beraterinnen oder Berater durchgeführt werden, die ihre spezifische fachliche Eignung nachgewiesen haben. Thema müssen wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen sowie die Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens sein. Sie müssen den Coachingvertrag vor der Gründung oder der Übernahme des Unternehmens abgeschlossen haben und die Tagewerke normalerweise innerhalb eines halben Jahres in Anspruch nehmen. Für die Gewährung eines Gründerstipendiums gilt: Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle unter Beurteilung des Innovationsgrads befürwortet wurde. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind vor allem Hochschulabsolventinnen und -absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen, die eine innovative oder technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung vornehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen von Teamgründungen können höchstens 3 Einzelpersonen gefördert werden. Nicht gefördert werden Unternehmensgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen, sowie Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.