Förderung von Unternehmensgründungen (Startups) im Rahmen des Programms ?GründungsBONUS Plus?
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Berliner Existenzgründerin und Existenzgründer oder als Start-up die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen planen, können Sie mit dem GründungsBONUS Plus einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit. Kapitalgesellschaften und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein und muss die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten. Nicht gefördert werden das Baugewerbe, die Gastronomie, die Hotellerie, der Einzelhandel mit Ausnahme des Versandhandels. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihr Gründungsvorhaben in Berlin durch. Der Hauptsitz und die geförderte Betriebsstätte Ihres Unternehmens bleiben für mindestens 3 Jahre in Berlin. Bei Kapitalgesellschaften halten die Gründerinnen und Gründer zusammen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile des antragstellenden Unternehmens und üben die wesentlichen Leitungsfunktionen im Unternehmen aus. Ihr Vorhaben verfügt über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial und lässt einen positiven Effekt für den Standort erwarten. Ihre Unternehmensfinanzierung inklusive der beantragten Fördermittel ist schlüssig und wird überzeugend dargelegt. Sie verfügen über ausreichend unternehmerisches Potenzial, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.